
 
       Entsorgung - Batteriegesetz /
Altgeräte- und Verpackungsverordnung 
         
      
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie als Endverbraucher sind dazu verpflichtet, Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren und Verpackungen an den Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
Die Entsorgung über den Hausmüll ist vom Gesetzgeber untersagt bzw. verboten.
Bei Fragen zur Rückgabemöglichkeit setzen Sie sich bitte mit ProCompSys in Verbindung, und wir helfen Ihnen umgehend weiter.
Die Rücknahme von Elektronikgeräten, Batterien, Akkumulatoren und Verpackungen erfolgt kostenlos von den kommunalen Entsorgungsunternehmen bzw. dafür vorgesehenen Sammelstellen.
Die über uns bezogenen Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren und Verpackungen können Sie auch kostenfrei an uns zurückgeben oder unfrei per Post an unsere im Kontaktbereich angegebene Anschrift senden.
Gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgen wir über uns bezogene Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren und Verpackungen.
         
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 § 1   Batteriegesetz
§ 1   Batteriegesetz
 BattG - Batteriegesetz
BattG - Batteriegesetz § 2   Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes
§ 2   Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes
 BattGDV - Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes
BattGDV - Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes § 3   Elektro- und Elektronikgerätegesetz
§ 3   Elektro- und Elektronikgerätegesetz
 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz 
          § 4   Verpackungsverordnung
§ 4   Verpackungsverordnung
 VerpackV - Verpackungsverordnung
VerpackV - Verpackungsverordnung 
              
         
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